Konzert des Rammstein-Sängers abgesagt
Der umstrittene Rammstein-Sänger Till Lindemann, 60, sollte im Rahmen seiner Solo-Tour am 18. November in der Eissporthalle in Kassel auftreten. Das geplante Konzert musste nun allerdings abgesagt werden. Das hat der Veranstalter, die MM Konzerte GmbH, mitgeteilt.
Fehlende Genehmigungen
Auch auf der Website des Sängers ist vermerkt, dass das Konzert abgesagt wurde. "Lindemann kommt nicht nach Kassel", heißt es auf der Homepage des Veranstalters. Man bedauere, bekanntgeben zu müssen, "dass das für den 18. November geplante Till-Lindemann-Konzert in der Nordhessen Arena Kassel kurzfristig abgesagt wurde". Grund für die Entscheidung, das Konzert abzusagen, seien demnach fehlende Genehmigungen der Stadt Kassel.
Die Genehmigung sei am 10. Oktober samt Einrichtungsplan beantragt worden. Jedoch sei der Antrag offenbar erst Anfang November bearbeitet worden. Nach einer entsprechenden Aufforderung seien weitere Unterlagen, die demnach angefordert wurden, am letzten Dienstag vorgelegt worden. Dazu gehörten laut MM Konzerte auch "Auflagen, die gar nicht vom Veranstalter zu erfüllen waren, sondern sich auf bauliche Gegebenheiten der Nordhessen Arena bezogen".
Dennoch habe man am Dienstag alle Unterlagen vorlegen können. "Alle Anforderungen der Stadt seien erfüllt worden, die Stadt habe sich aber außerstande gesehen, die Unterlagen noch vor Veranstaltungsbeginn zu prüfen […]". Man bedauere beim Veranstalter "zutiefst diese unglückliche Situation". Ticketinhaberinnen und -inhaber werden gebeten, die bereits erworbenen Eintrittskarten an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben. Dort sollen die Kosten für die Tickets zurückerstattet werden.
Kritik an Lindemann
Im Sommer hatten Berichte von weiblichen Fans und Vorwürfe gegen Lindemann für Aufsehen gesorgt. Der Sänger hatte alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Ende August hatte die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingestellt. Dieses war laut einer Pressemitteilung "aufgrund von Anzeigen Dritter in Zusammenhang mit Presseberichterstattung eingeleitet worden. Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt."
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